Die Brandgefahr stellt eine ernste Bedrohung dar. Eine Versicherung vermag zwar den materiellen Schaden eines Brandes auszugleichen; schwerer wiegen häufig jedoch die nicht ersetzbaren Verluste, wie zum Beispiel solche an Leben, Gesundheit, der natürlichen Lebensgrundlagen und der Verlust von Marktanteilen oder die Abwanderung bewährter Mitarbeiter. Der Brandgefahr kann erfahrungsgemäß insbesondere durch vorbeugende Brandschutzmaßnahmen wirksam begegnet werden. Diese Brandschutzmaßnahmen müssen im Rahmen eines Brandschutzkonzepts objektspezifisch geplant und umgesetzt werden, etwa bei einer Abweichung von bauordnungs-rechtlichen Brandschutzbestimmungen oder im Zuge des betrieblichen Risikomanagements.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung dieser notwendigen Nachweise und Konzepte.