Brandschutzordnungen regeln das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie die Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.
Die Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung wird durch die
DIN 14096 vorgegeben.
Brandschutzordnungen müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen.
Wichtige Hinweise zur Erstellung einer Brandschutzordnung finden sich meist im entsprechenden Brandschutzkonzept oder der Baugenehmigung.
Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 gliedert sich in drei Teile:
Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.
Teil B richtet sich vor allem an die Beschäftigten des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.
Teil C richtet sich an die Beschäftigten des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind (z. B. den Brandschutzbeauftragten).
In diesem Teil wird dieser bestimmte Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut.